Rauchmelderpflicht


Zum Thema Rauchmelder muss man sich an die Zahlen und Fakten binden. Denn diese sind  beeindruckend und zugleich schockierend. 70% aller Brandopfer werden nachts vom Feuer überrascht. 95% von diesen 70% sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung!!! Um dieses Risiko im Brandfalle auszuschließen, empfehlen wir Rauchmelder in Ihrer Wohnung.




Gibt es zeitliche Fristen?

  • Seit dem 23.07.2013 sind in Neu- und Umbauten Rauchmelder verpflichtend einzubauen.
  • Und bis zum 31.12.2014 müssen Bestandsgebäude ebenfals mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.


Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden laut
  • In Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
  • Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (Flure, Treppenhäuser)

Wer ist Verantwortlich?
  • Für den Einbau ist der Eigentümer selbstverantwortlich!!!
  • Für die Betriebsbereitschaft ist der Besitzer bzw. in einer Mietwohnung der Mieter verantwortlich

Was ist beim Kauf von Rauchwarnmeldern zu beachten?
  • Norm DIN EN 14604
  • entsprechendes CE-Zeichen

Was ist bei der Anbringung der Rauchmelder zubeachten?
  • So anbringen, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt wird
  • Standortwahl sowie Montage und Wartung den Herstellerangaben entnehmen
  • Diese Infos müssen Mietern bereitgestellt werden

Was ist wenn man Gehöreinschränkungen hat?
  • Es gibt Rauchmelder mit Blitzeinrichtung und Rüttelkissen
  • Gesetzlich sind jedoch nur die akkustischen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 verpflichtend









Wollen Sie noch mehr zum Thema Raumelder erfahren, dann besuchen Sie doch die Seite
"
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/".

Hier auch noch das Info Blatt als PDF des Landkreises Ravensburg "
Landkreis PDF Download"
 


Es ist uns ein anliegen, dass Sie jeden Morgen wohlbehalten wieder aufwachen können.

Ihre FF-Hosskirch



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