Rauchmelderpflicht

Zum Thema Rauchmelder muss man sich an die Zahlen und Fakten binden. Denn diese sind beeindruckend und zugleich schockierend. 70% aller Brandopfer werden nachts vom Feuer überrascht. 95% von diesen 70% sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung!!! Um dieses Risiko im Brandfalle auszuschließen, empfehlen wir Rauchmelder in Ihrer Wohnung.
Gibt es zeitliche Fristen?
- Seit dem 23.07.2013 sind in Neu- und Umbauten Rauchmelder verpflichtend einzubauen.
- Und bis zum 31.12.2014 müssen Bestandsgebäude ebenfals mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden laut
- In Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
- Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (Flure, Treppenhäuser)
Wer ist Verantwortlich?
- Für den Einbau ist der Eigentümer selbstverantwortlich!!!
- Für die Betriebsbereitschaft ist der Besitzer bzw. in einer Mietwohnung der Mieter verantwortlich
Was ist beim Kauf von Rauchwarnmeldern zu beachten?
- Norm DIN EN 14604
- entsprechendes CE-Zeichen
Was ist bei der Anbringung der Rauchmelder zubeachten?
- So anbringen, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt wird
- Standortwahl sowie Montage und Wartung den Herstellerangaben entnehmen
- Diese Infos müssen Mietern bereitgestellt werden
Was ist wenn man Gehöreinschränkungen hat?
- Es gibt Rauchmelder mit Blitzeinrichtung und Rüttelkissen
- Gesetzlich sind jedoch nur die akkustischen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 verpflichtend
Wollen Sie noch mehr zum Thema Raumelder erfahren, dann besuchen Sie doch die Seite "http://www.rauchmelder-lebensretter.de/".
Hier auch noch das Info Blatt als PDF des Landkreises Ravensburg "Landkreis PDF Download"
Es ist uns ein anliegen, dass Sie jeden Morgen wohlbehalten wieder aufwachen können.
Ihre FF-Hosskirch